Der Digitalbonus Bayern bezuschusst Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsvorhaben kleiner Betriebe mit bis zu 50 Prozent – im Standard bis 7.500 Euro, im Plus bis 30.000 Euro. Anträge nehmen die Bezirksregierungen jeweils ab dem ersten Werktag eines Monats um 10 Uhr an, bis das monatliche Kontingent ausgeschöpft ist. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.
Beim Digitalbonus Bayern entscheidet diese Reihenfolge darüber, ob der Zuschuss kommt. Ein gutes Vorhaben mit einem zu früh erteilten Auftrag wird nicht gefördert.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Er fördert die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen – insbesondere mit Robotik, Künstlicher Intelligenz und digitalen Zwillingen – sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit. Wo KI im Betrieb zuerst entlastet und was vorher geklärt sein muss, ordnet die Themenseite ein.
| Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus | |
|---|---|---|
| Zuschuss | bis zu 50 %, höchstens 7.500 Euro | bis zu 50 %, höchstens 30.000 Euro |
| Voraussetzung | förderfähiges Vorhaben ab 4.000 Euro Ausgaben | zusätzlich besonderer Innovationsgehalt |
| Wie oft | einmal je Förderbereich | nur einmal, für einen Förderbereich |
| Sinnvoll, wenn | die Ausgaben höchstens 15.000 Euro betragen – gleich hoher Zuschuss, schnellere Bearbeitung | das Vorhaben deutlich größer und wirklich neu ist; vorher mit der Bezirksregierung sprechen |
Jeder Betrieb kann über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 höchstens zwei Anträge stellen: einen für Digitalisierung, einen für IT-Sicherheit. Zuständig sind die Bezirksregierungen, beantragt wird online. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe: Mit dem Antrag gibt der Betrieb an, welche solchen Beihilfen er und verbundene Unternehmen in den letzten drei Jahren erhalten haben.
Für welche Betriebe gilt der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, gemessen am letzten Jahresabschluss, mit Betriebsstätte in Bayern.
Ein Maschinenbauer mit 80 Leuten fällt damit heraus, auch mit einem guten Vorhaben. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Freiberufler, sofern sie nicht gewerbesteuerpflichtig sind, die Landwirtschaft und medizinische Einrichtungen.
Für Handwerksbetriebe zeigt der Ratgeber Digitalisierung im Handwerk, welche Abläufe sich zuerst lohnen und wie der Digitalbonus dazu passt.
Für Betriebe ab 50 Mitarbeitern kommt für die Beratung vor allem die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen in Frage. Sie gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, verbundene Unternehmen eingerechnet. Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31.12.2026. In Bayern beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Gefördert werden nur beim BAFA registrierte Berater, und nur Beratung, die nicht auf den Kauf von Leistungen des Beraters selbst zielt. Auch dort kommt der Antrag vor dem Vertrag: Beginnen darf man erst nach dem Informationsschreiben des BAFA, und als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Welcher Topf zu welchem Vorhaben passt, ordnet unser Beitrag zur Förderung der Digitalisierung im Mittelstand ein.
Warum muss beim Digitalbonus der Antrag vor dem Auftrag stehen?
Der Digitalbonus Bayern fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben.
Als begonnen gilt ein Vorhaben, sobald verbindlich bestellt oder ein Auftrag erteilt ist – laut Programm unter Umständen auch dann, wenn das nur mündlich geschah. Ein unterschriebenes Angebot kann deshalb genauso zählen wie ein „Dann machen wir das so“ am Telefon. Angebote einzuholen ist dagegen unschädlich. Planungsberatung, die zwingend vor dem Antrag nötig ist, kann nach den Vollzugshinweisen ausnahmsweise schon vorher stattfinden. Ob das im Einzelfall gilt, klärt man vorab mit der Bezirksregierung.
Beim Digitalbonus Bayern darf ein Betrieb beauftragen, sobald die Antragseingangsbestätigung per E-Mail vorliegt. Den Bescheid muss er nicht abwarten. Er beginnt dann auf eigenes Risiko: Wird der Antrag abgelehnt, trägt er die Kosten selbst.
Der Digitalbonus Bayern nimmt je Monat nur ein festes Kontingent an Anträgen an. Die Annahme beginnt am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr. Ist das Kontingent ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter, und zwischengespeicherte Anträge lassen sich bis dahin nicht absenden. Wer in einem bestimmten Monat dran sein will, hat den Antrag am Ersten vor 10 Uhr fertig.
Den Antrag stellt der Betrieb selbst, über sein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto. Das schreibt das Programm vor: Dienstleister oder Fördermittelberater dürfen weder beantragen noch das ELSTER-Zertifikat des Betriebs nutzen. Die Bescheide kommen ausschließlich in dieses Konto.
Beim Digitalbonus entscheidet die Unterschrift unter dem Angebot mehr als das Angebot selbst. Wer sie vor dem Antrag setzt, hat das Vorhaben begonnen – und den Zuschuss dafür verloren.
Was wird beim Digitalbonus Bayern gefördert – und was nicht?
Gefördert werden Software und externe Dienstleistungen, mit denen ein Betrieb einen Ablauf digitalisiert – zum Beispiel ERP-Systeme, Handwerkersoftware, Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement oder Lager- und Logistiksoftware – samt Einführung. Beratung und Schulung zur eingeführten Software zählen mit, höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben. Im Bereich Digitalisierung ist Roboter-Hardware förderfähig, im Bereich IT-Sicherheit die dafür nötige Hardware wie eine Firewall.
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Maschinen und Anlagen samt Steuerungssoftware, zum Beispiel CNC- oder Abbundmaschinen,
- Standard-Hardware wie PCs, Tablets oder Server und Standard-Software wie Office oder Betriebssysteme,
- Maßnahmen, zu denen der Betrieb gesetzlich verpflichtet ist, etwa digitale Kassen oder E-Mail-Archivierung,
- Standard-Webseiten, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing,
- Ersatzbeschaffungen – etwa die neue Firewall, die die alte ersetzt,
- reine Konzept- oder Planungsberatung ohne Einführung einer Software,
- eigene Personalkosten, Leasing und Mietkauf, Reisekosten des Dienstleisters und Lizenzkosten über 18 Monate hinaus.
Ein Rechenbeispiel: Ein Betrieb führt eine Handwerkersoftware ein. Lizenzen für 18 Monate kosten 5.000 Euro, die Einrichtung durch den Anbieter 6.000 Euro, die Schulung der Mitarbeiter 2.000 Euro. Förderfähig können hier 13.000 Euro sein, der Zuschuss bis zu 6.500 Euro. Würde die Software für drei Jahre lizenziert, zählte trotzdem nur der Anteil für 18 Monate.
Umgesetzt sein muss das Vorhaben innerhalb von 18 Monaten nach dem Bescheid; in begründeten Fällen kann die Bezirksregierung verlängern. Ausgezahlt wird erst, wenn das Vorhaben abgeschlossen und alle Rechnungen bezahlt sind – auf einen einzigen Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung. Einen Verwendungsnachweis verlangt die Regierung bei Bewilligungen ab November 2025 für Zuschüsse über 10.000 Euro, bei Stichproben und bei Anhaltspunkten für eine nicht zweckentsprechende Verwendung. Zwischenauszahlungen gibt es nicht, der Betrieb finanziert also vor. Änderungen an Preis, Umfang oder Dienstleister muss der Betrieb der Bezirksregierung unverzüglich mitteilen; sonst droht bei Bewilligungen ab November 2025 der vollständige Widerruf.
Woran scheitert der Digitalbonus in der Praxis?
In der Praxis scheitert der Digitalbonus Bayern häufig schon daran, dass der Auftrag vor dem Antrag erteilt wird. Ein typisches Muster: Ein Betrieb hat seit Monaten ein Angebot für eine Handwerkersoftware auf dem Tisch – Auftragsverwaltung, Baustellendokumentation und mobile Stundenerfassung in einem System. Irgendwann ist der Druck groß genug, und der Auftrag geht raus, oft mit einem Anruf beim Anbieter. Vom Digitalbonus hört der Betrieb erst danach.
Dann hat das Vorhaben begonnen, und der Zuschuss dafür ist verloren – bei 15.000 Euro förderfähigen Ausgaben bis zu 7.500 Euro. Einen Antrag für ein begonnenes Vorhaben darf der Betrieb nicht mehr stellen; das Programm weist ausdrücklich auf mögliche strafrechtliche Folgen hin.
Förderprogramme laufen in solchen Betrieben neben dem Tagesgeschäft her. Eine eigene Stelle dafür gibt es bei weniger als 50 Mitarbeitern selten, und die Regeln ändern sich: Die aktuelle Richtlinie gilt erst seit dem 1. Juli 2024 und wurde seither mehrfach geändert, zuletzt im Oktober 2025.
Was muss vor dem Antrag auf den Digitalbonus feststehen?
Vor dem Antrag sollten vier Dinge feststehen: das Vorhaben, verbindliche Angebote ohne Auftrag, ein funktionierendes ELSTER-Unternehmenskonto und die Vorfinanzierung.
- Das Vorhaben: Welcher Ablauf kostet heute am meisten Zeit oder Geld? Würde die Investition auch ohne Zuschuss Sinn ergeben? Wenn nicht, bleibt das Problem dasselbe – nur digital.
- Angebote, aber kein Auftrag: Lizenzen auf 18 Monate aufgeschlüsselt, Hardware getrennt ausgewiesen. Dem Anbieter offen sagen, dass erst beantragt wird.
- Das ELSTER-Unternehmenskonto: Es gehört dem Betrieb, nicht dem Dienstleister, und muss vor dem Antragstag funktionieren.
- Antrag am ersten Werktag des Monats, dann die Eingangsbestätigung abwarten. Erst danach beauftragen.
- Vorfinanzierung und 18 Monate einplanen und alle Belege von Anfang an sauber sammeln.
Wie man den ersten Ablauf auswählt, zeigen konkrete Beispiele aus der Werkshalle. Warum die Reihenfolge wichtiger ist als die Technik, ordnet unser Überblick zur Digitalisierung im Mittelstand ein.
Worauf kommt es beim Digitalbonus Bayern an?
Beim Digitalbonus Bayern kommt es auf Vorbereitung an: erst das Vorhaben klären, dann den Antrag fertig haben, ihn am ersten Werktag des Monats absenden – und erst nach der Eingangsbestätigung beauftragen.
Eine Klärung ohne anschließende Umsetzung fördert der Digitalbonus nicht. Sie entscheidet aber, ob das geförderte Vorhaben den Betrieb weiterbringt. Wer sie für den eigenen Betrieb angehen möchte, kann im Rahmen unserer Digitalisierungsberatung eine Einordnung anfragen.
Stand der Angaben: 05.10.2026. Quellen: digitalbonus.bayern (Förderprogramm, Antragstellung, häufige Fragen, Richtlinie vom 27.06.2024, zuletzt geändert am 07.10.2025) und die Programmseite des BAFA, zur steuerlichen Behandlung R 6.5 Abs. 2 EStR. Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Fördermittelberatung im Einzelfall. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils gültige Richtlinie und die Entscheidung der Bewilligungsstelle. TENOR stellt keine Förderanträge und sagt keine Förderung zu.
Häufige Fragen
Wie oft kann man den Digitalbonus Bayern bekommen?
Einmal je Förderbereich, also höchstens zweimal: einmal für Digitalisierung und einmal für IT-Sicherheit, über die Laufzeit vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2027. Den Digitalbonus Plus gibt es davon nur einmal.
Wann lohnt sich der Digitalbonus Plus statt des Standards?
Der Digitalbonus Plus bringt bis zu 30.000 Euro für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, etwa mit Künstlicher Intelligenz, Robotik oder digitalen Zwillingen. Betragen die Ausgaben höchstens 15.000 Euro, ist der Standard gleich hoch und wird schneller bearbeitet. Vor einem Plus-Antrag empfiehlt das Programm die Rücksprache mit der Bezirksregierung.
Wie läuft die Auszahlung ab – und braucht man einen Verwendungsnachweis?
Nach Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen stellt der Betrieb einen einzigen Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung. Ein Verwendungsnachweis ist bei Zuschüssen über 10.000 Euro, bei Stichproben und bei Anhaltspunkten für Fehlverwendung nötig. Zwischenauszahlungen gibt es nicht.
Darf ein IT-Dienstleister oder Berater den Antrag stellen?
Nein. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über sein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen weder beantragen noch das ELSTER-Zertifikat des Betriebs nutzen.
Wird Künstliche Intelligenz mit dem Digitalbonus Bayern gefördert?
Grundsätzlich ja. Der Förderbereich Digitalisierung nennt Robotik, Künstliche Intelligenz und digitale Zwillinge ausdrücklich. Für den Digitalbonus Plus kommen solche Vorhaben in Frage, wenn sie einen besonderen Innovationsgehalt haben. Ein reiner Lizenzkauf von Branchensoftware fällt in den Standard; Office-Pakete und Betriebssysteme sind ausgeschlossen. Wie die Umsetzung von KI-Anwendungen im Betrieb aussieht, zeigt eine eigene Seite.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Digitalbonus Bayern?
Eine feste Bearbeitungszeit nennt das Programm nicht. Die Bezirksregierungen arbeiten die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs ab, der Bescheid kommt ausschließlich ins ELSTER-Unternehmenskonto. Beauftragen darf der Betrieb schon ab der Antragseingangsbestätigung per E-Mail, auf eigenes Risiko.
Kann man den Digitalbonus Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Die Richtlinie schließt dafür jede weitere Förderung aus öffentlichen Mitteln aus, ob vom Freistaat, von anderen Ländern, vom Bund, von der EU oder von sonstigen Dritten. Ausgenommen sind öffentliche Darlehen und Bürgschaften. Für ein anderes Vorhaben ist ein weiteres Programm möglich. Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen aber in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Wie wird der Digitalbonus Bayern steuerlich behandelt?
Der Zuschuss ist steuerpflichtig. Soweit er laufende Ausgaben deckt, etwa Lizenzen, Einrichtung oder Schulung, ist er Betriebseinnahme. Nur für Anlagegüter, etwa einen Roboter oder eine Firewall, gibt es nach den Einkommensteuer-Richtlinien ein Wahlrecht (R 6.5 Abs. 2 EStR): Betriebseinnahme oder geringere Anschaffungskosten. Den Weg im Einzelfall klärt der Steuerberater.
Welche Bezirksregierung ist für den Digitalbonus Bayern zuständig?
Zuständig ist die Regierung des Bezirks, in dem die Maßnahme umgesetzt wird. Hat der Betrieb mehrere Betriebsstätten, zählt der Schwerpunkt der Maßnahme. Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme in einer bayerischen Betriebsstätte zum Einsatz kommt. Die Kontaktdaten der Regierungen stehen auf digitalbonus.bayern.
Gilt der Digitalbonus Bayern für Freiberufler?
In der Regel nicht. Die Richtlinie schließt freie Berufe aus. Eine Ausnahme gilt laut Programm für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform, die deshalb gewerbesteuerpflichtig sind. Auch dann gelten die Grenzen: weniger als 50 Mitarbeiter in Vollzeitstellen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Wird Beratung beim Digitalbonus Bayern gefördert?
Ja, aber nur zusammen mit der Einführung einer Software, eines Roboters oder von IT-Sicherheitstechnik. Beratung und Schulung dazu dürfen bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben ausmachen. Eine reine Konzept- oder Strategieberatung ohne Einführung fördert der Digitalbonus nicht.
Wird Hardware beim Digitalbonus Bayern gefördert?
Nur in zwei Fällen: Roboter-Hardware im Bereich Digitalisierung und die nötige Hardware für IT-Sicherheit, etwa eine Firewall. Standard-Hardware wie PCs, Laptops, Tablets oder Server ist ausgeschlossen, ebenso Maschinen und Anlagen.
Wir ordnen Themen ein, bevor daraus Maßnahmen werden — für Unternehmer, die Klarheit, Struktur und wirtschaftliche Wirkung suchen.
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